Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse

Durch meine Qualifikation als staatlich anerkannte Diätassistentin & einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung besteht die Möglichkeit auf einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse..

Dabei unterstütze ich Sie gerne.

Checkliste für die Kostenerstattung

  • 1 Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Ausdrucken & von Ihrem Arzt / Ärztin ausfüllen lassen. Kopie erstellen. → Gerne zu Ihrer ersten Beratung mitbringen oder per E-Mail senden.
  • 2 Unverbindlicher Kostenvoranschlag. Ausdrucken & vollständig mit Ihren Daten ausfüllen.
  • 3Kontakt zur Krankenkasse: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung & Kostenvoranschlag im Original einreichen. → Die Krankenkasse informiert Sie über Ihren Zuschuss & weitere Modalitäten.
  • 4Termin vereinbaren: Melden Sie sich zur Terminbuchung Ihrer verordneten Maßnahme.
  • 5Rückerstattung: Nach Abschluss Ihrer Maßnahme, Rechnungen einreichen. → Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse.


Der individuelle Zuschuss sowie die Abrechnung können je nach Krankenkasse & Vertrag variieren. Bitte beachten Sie die Bedingungen Ihrer Kasse.

Checkliste zum Download

Bei Fragen können Sie mich gerne vorab kontaktieren. Zur Unterstützung bei der Umsetzung stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Ich freue mich auf Sie!

Häufige Fragen zur Krankenkasse

Brauche ich immer eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Für eine Beratung ist es nicht zwingend erforderlich, aber oft für Sie nützlich. Ernährungstherapie nach § 43 SGB V übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Durch mich werden Sie von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft unterstützt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Zuschuss zu bekommen?

Voraussetzung ist eine ärztlich diagnostizierte ernährungs(mit)bedingte Krankheit: z.B. Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, Magen - Darm-, Krebserkrankung, Hormon- & stoffwechselbedingte Frauenkrankheiten, Übergewicht, Osteoporose u.v.m. Gerne prüfe ich für Sie, ob ein Zuschuss möglich ist. → Kontaktieren Sie mich.

Wer stellt die Formulare aus?

Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung wird von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt. Eine Vorlage finden Sie hier.

Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag können Sie hier herunterladen.

Haben Sie Unklarheiten oder Fragen zur Kostenbeteiligung? Lassen Sie uns das gemeinsam besprechen.